Verbot von Öl- und Gasheizungen: Sorgen oder gar Eile nötig?

Der Beschluss der Bundesregierung sieht ein Verbot für den Einbau der Öl- und Gasheizungen ab 2026 vor. Wir beantworten die wichtigsten Fragen der Verbraucher und Vermieter.

Muss die bereits installierte Heizung entsorgt werden?

Muss die bereits installierte Heizung entsorgt werden? Diesbezüglich können sich die Verbraucher und Vermieter entspannen. Der Beschluss sieht vor, dass ab 2026 keine neuen Öl- und Gasheizungen eingebaut werden dürfen. Dies bedeutet nicht, dass bereits vorhandene und gut funktionierende Heizungsanlagen entfernt werden müssen, geschweige denn nicht repariert werden dürfen.

Wie sieht es mit Erneuerung der Heizung aus?

An der Stelle ist für Verbraucher und Vermieter Vorsicht geboten. Die Regierung plant eine Verschärfung der Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab 2024 ausschließlich Heizungen neu eingebaut werden dürfen, welche aus „mindestens 65 % erneuerbaren Energien“ Wärme gewinnen. Besonders betroffen wären hier die Verbraucher und Vermieter, deren Heizung älter als 30 Jahre ist. Nach dem Gebäudeenergiegesetz sind die Verbraucher veralteter Heizungsanlagen verpflichtet, diese gegen eine effizientere Anlage austauschen zu lassen. Folglich müssten sich Verbraucher und Vermieter, die ab 2024 in die Pflicht geraten ihre Heizungen auszutauschen, sich an die 65 % – Grenze halten.

„65% erneuerbarer Energien“, wie bekommt man das hin?

Folgende Möglichkeiten stehen dem Verbraucher zur Verfügung:

  • Wärmepumpe
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Pelletheizung
  • Biomethanheizung
  • Hybridheizung

Die Möglichkeit, die veraltete Heizung in eine Hybridheizung umzutauschen, besteht nur noch im Zeitraum zwischen 2024 und Ende 2025 (Öl- bzw. Gasheizung, die z. Bsp. mit einer Wärmepumpe ergänzt wird).

Praxistipp: Wird Ihr Haus zurzeit von einer neuen und gut funktionierenden Öl- oder Gasheizung beheizt, besteht für Sie als Verbraucher kein Grund zur Besorgnis. Lediglich die Verbraucher einer veralteten Heizungsanlage sollten sich Gedanken über die Austauschpflicht und möglichen Alternativen machen. Sinnvoll ist, einen Fachmann zu fragen, ob und in wie vielen Jahren sich eine moderne Heizung amortisiert.

Stand: 14.04.2023

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Boris Burtin Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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